Ablauf der Psychotherapie – Kostenübernahme


Nach der persönlichen telefonischen Kontaktaufnahme folgt ein diagnostisches Erstgespräch, in dem Rahmenbedingungen geklärt und eine erste Problemanalyse erstellt werden. Die meisten Krankenkassen ermöglichen bis zu fünf sog. probatorische Sitzungen ohne besondere Genehmigung. Diese dienen der Diagnose und Erstellung des Therapieplans, der für die anschließende Genehmigung der Therapie seitens der Kasse notwendig ist. Diese probatorischen Sitzungen können aber auch bei verschiedenen Therapeuten stattfinden, um Ihnen zu ermöglichen, die für sie beste persönliche Stimmigkeit zu finden. Für die konstruktive gemeinsame Arbeit an oft sehr intimen und lebensbestimmenden Themen sollten Sie sich gut aufgehoben fühlen und dies für sich in den probatorischen Sitzungen überprüfen.

Setting und Dauer der Therapie variieren sehr je nach Störungsbild, Komplexität und Schwere. Üblicherweise finden wöchentliche Sitzungen à 50 Minuten statt, eine Kurzzeittherapie sieht ca. 20 Sitzungen vor, bei den meisten Kassen sind für die Langzeittherapie bis zu hundert Sitzungen möglich. Beratungen bei akuten Krisen können natürlich auch deutlich kürzer ausfallen.

Bitte klären Sie vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung, ob Psychotherapie in Ihrem Tarif vorgesehen ist und wie die individuellen Antragsbestimmungen sind. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.